Warum anwaltliches Inkasso ?


 

Gerichte billigen einem Unternehmen vorgerichtliche Inkassokosten nur in Höhe der tatsächlichen Auslagen für Porto und Papierkosten zu. Ihre Personalkosten sind daher nicht ersetzungsfähig. Gleiches gilt für vorgerichtliche Inkassokosten durch ein normales Inkassobüro.

 

Vorgerichtliche Mahnkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn diese durch ein Rechtsanwaltsbüro  wie z.B. durch uns, entstanden sind. Sämtliche Mahn- und Beitreibungskosten gehen daher zu Lasten des Schuldners. Sie erhalten bei einem erfolgreichen Einzug Ihre Forderung inklusive Zinsen ohne Abzug von Provisionen etc. ausgezahlt.

 

Ein reines Inkassounternehmen kann schon aus kapazitiven und rechtlichen Gründen keine individuelle Beratung anbieten.

 

In herkömmlichen Inkassobüros werden Ihre Forderung nach Schema "F" abgearbeitet, so wie Tausende anderer Forderungen auch. Haben außergerichtliche Mahnungen keinen Erfolg, dann wird die Forderung an einen "Vertragsanwalt" abgegeben. Anschließend gelangt Ihre Forderungsakte zum Abschluss eines Teilzahlungsvergleichs wieder im Inkassobüro. Sie wissen also nie, wo Ihre Forderung gerade bearbeitet wird und welcher Mitarbeiter hierfür gerade verantwortlich ist. Dieses Hin und Her muss natürlich teuer bezahlt werden. Ob dies Provisionen, Mitgliedsgebühren oder erhöhte Inkassokosten sind. Einem Schuldner werden in aller Regel überhöhte Inkassokosten aufgebürdet, so dass dieser monatelang Raten an das Inkassobüro zahlt, bevor Gelder bei Ihnen eingehen. Ist ein Forderung nicht zu realisieren müssen Sie letztendlich beträchtliche Summen an das Inkassobüro verrichten.

 

Bei anwaltlichem Inkasso bekommen Sie individuelle Beratung und gute Erfolgsaussichten aus einer Hand.

 

 

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