Kosten
Die Kosten unserer Beauftragung sehen wie folgt aus:
Kann die Forderung erfolgreich eingezogen werden, fallen keinerlei Kosten für Sie an. Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne Abzug von Provisionen oder ähnliches. Das heißt in einem solchen Falle ist der Forderungseinzug für Sie kostenlos. Unsere Kosten hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.
Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass eine Forderung nicht eingezogen werden kann. In einem solchen Falle teilen wir Ihnen mit, dass weitere Zwangsvollstreckungsversuche aussichtslos sind und schließen unsere Akte nach Eingang unserer Kosten.
Bleibt die Forderung unstreitig und konnte somit im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens tituliert werden, so rechnen wir mit Ihnen nach § 3 Abs. 2 BRAGO niedrigere Gebühren ab. Indem wir einen Teil des Erstattungsanspruchs gegen den Schuldner an Erfüllung Statt annehmen, haben Sie nur einen Teil der gesetzlichen Kosten zu tragen. Für Sie bedeutet das, dass Ihr Kostenrisiko deutlich geringer ist, als es bei den regulären Gebühren eines Rechtsanwaltes wäre.
Ihr Kostenrisiko teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich per E-Mail mit. Mit Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Einzahlung der Gerichtskosten wird Ihr Kostenrisiko als Vorschuss fällig und von Ihrem Konto mittels einer zu erteilenden Einzugsermächtigung eingezogen.
Nach erfolgreichem Einzug erhalten Sie diese Kosten durch den Schuldner erstattet.